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Hinweisgeberschutzgesetz

Information über die Einrichtung einer internen Meldestelle nach HinSchG

In unserem Unternehmen sind uns Verhalten und Werte wichtig, um für unsere Beschäftigten und Geschäftspartner ein Umfeld zu schaffen, welches von Respekt, Verantwortung, Fairness und Ehrlichkeit geprägt ist.

Mit der Einrichtung eines Hinweisgeber-Systems ermöglichen wir unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Dritten mögliche Rechtsverstöße, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Gesetzesverstöße anzusprechen und abzustellen.

Um Sie beim Melden etwaiger Verstöße zu unterstützen und das HinSchG umzusetzen, haben wir ein Hinweisgeber-System eingerichtet, das die Meldung ermöglicht.

Bevor Sie einen Verstoß melden, überlegen Sie sich bitte, ob die Angelegenheit nicht in einem persönlichen Gespräch geklärt werden könnte. Achten Sie auch darauf, dass für das Fehlverhalten zumindest begründete Anhaltspunkte vorliegen.

Wir stellen sicher, dass jeder Hinweis vertraulich behandelt wird (Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG) und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Wenn Sie sich dazu entscheiden eine Meldung zu machen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

Senden Sie eine Mail an meldestelle@noll-metallbau.de oder kontaktieren Sie persönlich unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 06485 9150-42

Als Ansprechpartner/-in steht Ihnen im persönlichen Kontakt Frau Alexandra Petri zur Verfügung.